Arbeitnehmer- und Arbeitskräfteüberlassung in Österreich | DIS AG
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Arbeitskräfteüberlassung
für Bewerber:innen

Was ist Arbeitskräfteüberlassung und wie funktioniert sie?

Infos für Bewerber:innen

 

Arbeitskräfteüberlassung
für Unternehmen

Wie kann Ihr Unternehmen von Arbeitskräfteüberlassung profitieren?

Infos für Unternehmen

  • Bewerber:innen
  • Unternehmen

 

Vertragsart

Unterschied zur Personalvermittlung

Arbeitskräfteüberlassung bei der DIS AG

Vorteile


Was ist Arbeitskräfteüberlassung?

Sie erhalten eine unbefristete Festanstellung bei der DIS AG und arbeiten in unserem Auftrag bei anderen Unternehmen.

Zu den Jobs


Unter Arbeitskräfteüberlassung ist die Überlassung von Personal an Dritte zu verstehen. Klingt kompliziert? Ist es gar nicht. Bei einer Arbeitskräfteüberlassung herrscht nur eine andere Struktur als bei üblichen Anstellungen. In diesem Fall besteht die Konstellation nicht aus zwei Parteien (Unternehmen und Arbeitskraft), sondern aus drei:

 

Personaldienstleister

 

Der Personaldienstleister (auch Verleiher genannt) fungiert als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer:innen, welche beim Personaldienstleister angestellt sind und auch von ihm vergütet werden. Allerdings werden die Leiharbeitnehmer:innen auf Basis einer Personalüberlassung an ein Drittunternehmen entliehen. Kurz: Der Personaldienstleister stellt die Leiharbeitnehmer:innen an, beschäftigt sie aber nicht.

Überlassene Mitarbeiter:innen

 

Überlassene Mitarbeiter:innen sind klassische Arbeitnehmer:innen, die fest beim Personaldienstleister angestellt sind. Sie arbeiten aber nicht für ihren Arbeitgeber, sondern für ein Drittunternehmen, dem sie in Form der Arbeitskräfteüberlassung verliehen werden.

Drittunternehmen

 

Das Drittunternehmen (auch Entleiher genannt) ist die letzte Variable in dieser Dreieckskonstellation und somit auch die Besonderheit der Arbeitskräfteüberlassung. Es beschäftigt die überlassenen Mitarbeiter:innen, gibt ihnen also Arbeit, vergütet sie aber nicht. Stattdessen bezahlt er dem Personaldienstleister für die geleistete Arbeit eine Gebühr.

 

Wie funktioniert Personalüberlassung konkret?

 

Infografik zum Thema Arbeitskräfteüberlassung

Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Bewerbungsprozess, bei dem Sie sich als Bewerber:innen bei dem Unternehmen bewerben, für das Sie arbeiten möchten, laufen die Bewerbung sowie die gesamte Rekrutierung bei der Arbeitskräfteüberlassung über uns. Sie bewerben sich bei uns, wir laden Sie ein, wir stellen Sie ein und wir schließen mit Ihnen den Dienstvertrag. Damit sind Sie fest bei uns, also dem Personaldienstleister, angestellt und beziehen auch von uns Ihr Gehalt oder Ihren Urlaub.

Bei der Arbeitskräfteüberlassung sind Sie im Anschluss bei einem anderen Unternehmen tätig. Dies kann eine Vertretungstätigkeit sein, aber auch zu einem dauerhaften Einsatz bei diesem Unternehmen führen.

Häufig kommt es vor, dass bei entsprechender Eignung im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung es zu einer Festanstellung beim Unternehmen führt. Somit dient die Personalüberlassung vielen Menschen als Sprungbrett für ihre Karriere.


Alle Stellenangebote

 

 

Wie ist das mit der Vertragsart? Wo werde ich angestellt?

 

Bei einer Festanstellung in Arbeitskräfteüberlassung schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag mit uns, der DIS AG. Das bedeutet, Sie sind fest bei uns angestellt und erhalten auch Ihren Lohn von uns, welcher aus einem festen Einkommen nach Tarifvertrag besteht.

Obwohl wir Ihr Arbeitgeber sind, üben Sie Ihre Tätigkeiten nicht bei uns, sondern beim jeweiligen Kundenunternehmen aus. Sie arbeiten somit im Auftrag der DIS AG bei verschiedenen Unternehmen. Daraus entstehen für Sie einige Vorteile, die Sie hier im Detail nachlesen können.

Unabhängig davon, ob wir immer einen Einsatz bei einem Unternehmen realisieren können, erhalten Sie Ihr Gehalt. Das bedeutet, es kann auch vorkommen, dass wir zeitweise keinen passenden Einsatz für Sie haben. In dieser Zeit sind Sie dennoch fest angestellt und werden nach Tarif bezahlt.

Arbeitskräfteüberlassung für Sie als Bewerber:innen

 

Arbeitskräfteüberlassung ist oft mit Vorurteilen behaftet. Um damit aufzuräumen, hier einige Fakten zu einer Anstellung per Arbeitskräfteüberlassung:

  • Bei einer Festanstellung in Arbeitskräfteüberlassung sind Sie fest bei der DIS AG angestellt.
  • Sie erhalten ein festes Einkommen nach Tarifvertrag.
  • Sie haben alle rechtlichen Ansprüche hinsichtlich des Arbeitsvertrags (gesetzlicher Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit, …)
  • Sie sind regulär angestellt, wechseln nur von Zeit zu Zeit das Kundenunternehmen, bei dem Sie arbeiten.
  • Ihnen bietet sich die Chance, im Anschluss an die Arbeitskräfteüberlassung in eine Festanstellung bei dem jeweiligen Unternehmen zu wechseln.
  • Während Ihrer Tätigkeit bei einem unserer Kundenunternehmen agieren wir als Ihr Betreuer und Berater.

 

Wie wird Arbeitskräfteüberlassung gesetzlich geregelt?

Die Arbeitskräfteüberlassung unterliegt bestimmten Gesetzen und darf auch nicht von jedem Unternehmen durchgeführt werden. So werden Rechte und Pflichten von überlassenen Mitarbeiter:innen und Personaldienstleistern im sogenannten Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses ist erstmals am 23. März 1988 in Kraft getreten und wurde seitdem mehrmals aktualisiert. Wir haben die wichtigsten Fakten rund um das Thema Arbeitskräfteüberlassung hier zusammengefasst:

    1. Arbeitskräfteüberlassung ist als reglementiertes Gewerbe an einen Befähigungsnachweis gebunden und darf nur von Personaldienstleistern und Unternehmen durchgeführt werden, die diese Zulassung haben.

    2. Im AÜG ist festgehalten, dass überlassene Mitarbeiter:innen gegenüber den Stammbelegschaften eines Betriebes in puncto betrieblicher Sozialleistungen, Arbeitszeit und Urlaub gleichgestellt sein müssen. Die Vorgaben betreffen also Equal Treatment und Equal Payment – auch das Entgelt muss dem der Stammbelegschaft gleichgestellt sein (inkl. Sonderleistungen und Sachbezügen).

    3. Überlassene Mitarbeiter:innen, die in Österreich arbeiten, haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser ist in den branchenspezifischen Kollektivverträgen festgehalten.

 

Mehr zum AÜG

 

Personalvermittlung, Arbeitskräfteüberlassung – ist das nicht alles dasselbe?

Nein, ist es nicht. Während die Personalvermittlung die reine Vermittlung zwischen Unternehmen und Bewerber:innen ist und die Bewerber:innen beim Unternehmen angestellt werden, bedeutet Arbeitskräfteüberlassung (auch Leiharbeit genannt), dass die Bewerber:innen beim Personaldienstleister angestellt werden und in dessen Auftrag bei einem anderen Unternehmen arbeiten.

Zwei Beispiele:

 

Beispiel Personalvermittlung

 

Bewerber:in X sieht eine Stellenanzeige bei der DIS AG, einem Personaldienstleister, und bewirbt sich. Es handelt sich um einen Job als IT-Fachkraft bei Unternehmen y. Die DIS AG lädt den:die Bewerber:in zum Vorstellungsgespräch ein und hält ihn:sie für geeignet. Also vermittelt die DIS AG den:die Bewerber:in an das Unternehmen, welches den Dienstvertrag aufsetzt und den:die Bewerber:in einstellt. Die Arbeit des Personaldienstleisters ist hiermit erledigt.

Hierbei handelt es sich um Personalvermittlung, denn der Personaldienstleister wickelt zwar den Bewerbungsprozess ab, angestellt wird der:die Bewerber:in aber beim Unternehmen, bei dem er:sie auch in Festanstellung arbeiten wird.

   



Stellen in PV

Beispiel Arbeitskräfteüberlassung

 

Bewerber:in X bewirbt sich auf einen Job als IT-Fachkraft bei der DIS AG, einem Personaldienstleister, welcher den:die Bewerber:in rekrutiert und einstellt. Der Dienstvertrag wird zwischen der DIS AG und dem:der Bewerber:in geschlossen, sodass der:die Bewerber:in zum:zur festen Angestellten des Personaldienstleisters wird. Die Arbeitstätigkeiten führt der:die neue Mitarbeiter:in allerdings nicht bei der DIS AG aus, sondern bei einem anderen Unternehmen.

Das ist ein Beispiel für Arbeitskräfteüberlassung. Der:die Bewerber:in wird fest beim Personaldienstleister angestellt, arbeitet aber in dessen Auftrag bei einem anderen Unternehmen.

   



Stellen in AÜ

 

 

Arbeitskräfteüberlassung mit der DIS AG: Wie funktioniert sie?


Bewerbungsprozess

Unser Bewerbungsprozess unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen Bewerbungsprozessen:

 

Bewerbung

Telefoninterview

Vorstellungsgespräch

Ihr neuer Job

 

Bei uns benötigen Sie für Ihre Bewerbung kein Anschreiben, ein Lebenslauf reicht völlig aus. Nach Eingang Ihrer Bewerbung kontaktieren wir Sie telefonisch, um erste Details zu klären. Im Anschluss daran vereinbaren wir einen Termin für ein persönliches Gespräch, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und Ihre Interessen und Vorlieben in Erfahrung bringen können. Sollte es auf beiden Seiten passen, stellen wir Sie einem Unternehmen vor, das eine Person mit Ihrer Qualifikation sucht.

 

 

 

Welche Vorteile ergeben sich durch eine Arbeitskräfteüberlassung für Arbeitnehmer:innen?

Das Thema Personalüberlassung ist oft negativ behaftet. Die Vorurteile: Überlassene Mitarbeiter:innen sind nicht fest angestellt und werden schlechter bezahlt als normale Arbeitnehmer:innen. Diese Annahmen stimmen nicht. Bei einem Arbeitskräfteüberlassungsvertrag sind überlassene Mitarbeiter:innen fest beim Personaldienstleister angestellt und werden nach Kollektivvertrag bezahlt. Dass Personalüberlassung besser als ihr Ruf ist, zeigen die Vorteile für Arbeitnehmer:innen:

 

Sprungbrett

Icon Vorteile

Arbeitskräfteüberlassung hilft vielen Erwerbslosen, zurück in den Job zu finden, somit dient sie als Sprungbrett zurück ins Berufsleben.

 

Berufserfahrung

Icon Vorteile

Ein weiterer Vorteil ist die Berufserfahrung, die überlassene Mitarbeiter:innen sammeln können. Sie werden bei verschiedenen Unternehmen eingesetzt, erweitern ihre Kenntnisse und knüpfen wertvolle Kontakte. Diese Kontakte können Türen zu namhaften Unternehmen öffnen und die Karriere nach vorne treiben.

 

Sicherheit

Icon Vorteile

Überlassene Mitarbeiter:innen sind fest beim Personaldienstleister angestellt und haben somit dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer:innen. Das betrifft u.a. den Anspruch auf Urlaub, die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder den gesetzlichen Kündigungsschutz.

 

Gehalt

Icon Vorteile

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (kurz AÜG) regelt, dass überlassene Mitarbeiter:innen den gleichen Lohnanspruch wie die Stammbelegschaft des Unternehmens haben.

 

Kollektivvertrag

Icon Vorteile

Überlassene Mitarbeiter:innen werden auf Grundlage von branchenabhängigen Kollektivverträgen bezahlt.

Einfachheit

Icon Vorteile

Eine Vielzahl an Bewerbungen ist bei einer Arbeitskräfteüberlassung nicht nötig. Sie bewerben sich einmal beim Personaldienstleister und dieser prüft daraufhin die Einsatzmöglichkeiten bei vielen unterschiedlichen Unternehmen. Arbeitskräfteüberlassung spart also Zeit und ist einfach und flexibel.

 

 

Sie suchen einen neuen Job im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung?

 

Heute eine Stelle finden!

 

 

 

 

Darauf sollten Sie bei der Arbeitskräfteüberlassung achten

Abschließend möchten wir Ihnen zusammenfassend einige Tipps mit auf den Weg geben, um Ihnen die Entscheidung für eine Arbeitskräfteüberlassung zu erleichtern.

  • Informieren Sie sich vorab gründlich über den Personaldienstleister, mit dem Sie den Dienstvertrag schließen.

  • Informieren Sie sich in Vorstellungsgesprächen über Ihr Gehalt. Sie haben Anspruch auf den kollektivvertraglich geregelten Mindestlohn..

  • Natürlich haben Sie auch ein Recht auf den gesetzlichen Urlaub. Dieser umfasst 25 Tage bei einer 5-Tage-Woche.

  • Sollten Sie bei einem Kundenunternehmen nicht zufrieden sein, teilen Sie dies Ihrem betreuenden Personaldienstleister mit.

  • Sollte Ihr Arbeitgeber, also der jeweilige Personaldienstleister, keinen passenden Einsatz für Sie finden, darf er Sie nicht ohne Weiteres kündigen. Natürlich haben Sie auch als Leiharbeitnehmer:in einen gesetzlichen Kündigungsschutz.

 

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben oder sich von uns beraten lassen wollen, sind wir gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns!

 

Vertragsart

Arbeitskräfteüberlassung DIS AG

Ihre Vorteile

Arbeitskräfteüberlassung: Auftragsspitzen effizient meistern

Durch Arbeitskräfteüberlassung sind Sie als Unternehmen in der Lage, Auftragsspitzen, Termindruck oder Personalengpässe effizient zu lösen. Denn bei dieser Vertragsform stellt Ihnen ein:e Mitarbeiter:in der DIS AG seine:ihre Arbeitsleistung zur Verfügung. So können Sie auf sich schnell ändernde Auftragslagen reagieren.

Gründe für Arbeitskräfteüberlassung auf einen Blick:

  • Möglichkeit, flexibel auf die Konjunktur zu reagieren

  • Auftragsspitzen oder Personalengpässe effizient meistern

  • Auch langfristige Überlassungen zur Ergänzung Ihres Know-hows möglich

Personal anfragen

 

Welche Vertragsart liegt im Falle der Arbeitskräfteüberlassung vor?

 

Mitarbeiter:innen, die durch die Arbeitskräfteüberlassung bei Ihnen arbeiten, sind fest bei der DIS AG angestellt. Das bedeutet, der Lohn wird von uns gezahlt, nicht von Ihnen. Mit Ihnen als Unternehmen schließen wir einen Arbeitskräfteüberlassung, den Dienstvertrag dagegen schließen wir mit den Mitarbeiter:innen.

Wo entstehen die Kosten für Sie?

 


Die kosten- und zeitintensive Suche sowie die Auswahl qualifizierter Mitarbeiter:innen übernehmen wir ebenso wie das Arbeitgeber-Risiko – so bleiben Sie flexibel und jederzeit voll leistungsfähig. Ihnen wird nur die effektiv geleistete Arbeitszeit berechnet. Wie dies im Detail aussieht, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Kontaktieren Sie uns!

 

Arbeitskräfteüberlassung mit der DIS AG: Wie funktioniert sie?

Der Prozess der Arbeitskräfteüberlassung lässt sich grob in vier Schritten darstellen:

 

Beauftragung der DIS AG

Anforderungsformulierung

Personalüberlassung

Einsatz im Unternehmen

 

Beauftragung der Arbeitskräfteüberlassung

 

Sie sind auf der Suche nach Personal, um Auftragsspitzen oder Engpässe zu meistern? Sie sind von der Arbeitskräfteüberlassung durch uns überzeugt? Dann ist der erste Schritt die Beauftragung der DIS AG.

Formulierung Ihrer Anforderungen

 

In einem Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Anforderungen an Ihr gewünschtes Personal. Dabei sind
z. B. folgende Fragen zu klären: Wie sieht die Tätigkeit im Detail aus? Welche Qualifikationen sind Ihnen wichtig? Für welchen Zeitraum werden Leiharbeitnehmer:innen benötigt? Welche Position soll besetzt werden?

Überlassung von Leiharbeitnehmer:innen

 

Nachdem wir Ihre Anforderungen in Erfahrung gebracht haben, vermitteln wir die passenden Leiharbeitnehmer:innen an Sie oder schreiben Ihre gewünschte Stelle bei uns aus. Natürlich stehen wir Ihnen währenddessen beratend zur Seite.

EINSATZ DER ÜBERLASSENEN MITARBEITER:INNEN

 

Sobald wir geeignete Mitarbeiter:innen für Sie gefunden haben, beginnt die Personalüberlassung. Die überlassenen Mitarbeiter:innen beginnen ihre Tätigkeit bei Ihnen. Sollten Sie Interesse an einer Festanstellung der überlassenen Mitarbeiter:innen haben, machen wir Ihnen selbstverständlich ein Angebot dafür.


Personal anfragen

 

 

Arbeitskräfteüberlassung mit der DIS AG: Ihre Vorteile

Branchenkenntnis und Expertise sind nicht das Einzige, was für eine Arbeitskräfteüberlassung mit der DIS AG spricht. Sie haben Stellen für Fach- und Führungskräfte zu besetzen? Deshalb sollten Sie mit uns zusammenarbeiten:

 

Geringer Aufwand

Icon Vorteile

Der gesamte Rekrutierungsprozess läuft über uns, denn wir stellen die Leiharbeitnehmer:innen an. Das bedeutet für Sie: deutlich geringerer Aufwand bei der Mitarbeiter:innensuche.

 

Flexibilität

Icon Vorteile

Sie können flexibel auf wechselnde Wirtschaftslagen oder Auftragsspitzen reagieren. So bleiben Sie wettbewerbsfähig.

 

Großer Pool an Bewerber:innen

Icon Vorteile

Wir verfügen über einen großen Pool an Bewerber:innen mit unterschiedlichen Qualifikationen. Egal, welchen Job Sie zu vergeben haben, wir finden die passenden Mitarbeiter:innen für Sie.

 

Zeitersparnis

Icon Vorteile

Sie haben bei der Arbeitskräfteüberlassung nicht nur deutlich weniger Aufwand bei der Mitarbeiter:innensuche, Sie sparen so auch noch viel Zeit.

 


Sie suchen Bewerber:innen für eine Schlüsselposition?

Personal anfragen

Persönliche Ansprechpartner:innen

 


Kontakt

 

 

Kontaktieren Sie uns, wir sind die Spezialist:innen an Ihrer Seite


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